Sie erhalten auf Wunsch gerne für Geld- oder Sachspenden
eine Spendenbescheinigung
Nach dem letzten, uns zugesandten Freistellungsbescheid des Finanzamtes
Gummersbach vom 17. Februar 1999, Steuer- Nummer 212/5826/0720, sind
wir als ausschließlich und unmittelbar mildtätigen Zwecken dienend
anerkannt und nach § 5 Absatz 1 Ziffer 9 KStG von der Körperschaftssteuer
befreit.
Wir bestätigen bereits jetzt, daß alle zugewendeten Beträge
nur zu satzungsgemäßen Zwecken verwendet werden.
- Der Vorstand -